Zusätzlich zu den im Unterpunkt „Personalwesen“ genannten Punkten erfordern Übersetzungen in diesem Spezialbereich vor allem die Kenntnis der spezifischen Personaldienstleistungsterminologie sowie ein grundlegendes Hintergrundwissen.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie u.a. Übersetzungen in den folgenden Bereichen benötigen:
Personaldienstleistungen unterscheiden sich von der reinen Personalarbeit nicht nur durch die zusätzliche ausgesprochene Kundenorientierung, sondern auch durch besondere gesetzliche Gegebenheiten wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Tarifverträge über Branchenzuschläge oder die sogenannte „Drehtürklausel“ für Wiedereinstellungen über Arbeitnehmerüberlassung.
Personaldienstleistung bedeutet weit mehr als reine Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung): Recruiting, Personalvermittlung, Master Vendor/On-Site Management oder Outplacement sind nur einige Bereiche, in denen spezialisierte Personaldienstleister ihre Kunden unterstützen. Nicht umsonst wurde 2008 der neue Lehrberuf des Personaldienstleitungskaufmanns (m/w) geschaffen.